Mit PEBB§Y wird alles anders

Oder: Aus dem Leben einer ineffizient arbeitenden Richterin

 

Gestern war einer der Tage, an denen ich ein schlechtes Gewissen hatte. Weil ich das Vertrauen meines Arbeitgebers missbraucht habe und meine Zeit mit Angelegenheiten vertrödelt habe, ohne dass mir dies nach PEBB§Y zugestanden hätte.

Los ging alles mit dem Ehepaar F. . Das Rentnerehepaar stand verschüchtert auf dem Gerichtsflur, als ich gerade mit der Gießkanne in der Hand (noch so eine PEBB§Y-fremde Arbeit) vorbeikam. Als sie mich ratlos anguckten, fragte ich sie doch tatsächlich, ob ich  ihnen vielleicht helfen könnte. Ein Riesenfehler, denn es stellte sich heraus, dass die beiden eigentlich meinen Kollegen, den Betreuungsrichter suchten, der gerade wegen Anhörungen außer Haus war. Jetzt hätte jeder vernünftige Kollege unter Beachtung von PEBB§Y das Gespräch mit einer Höflichkeitsfloskel abbrechen müssen. Aber irgendwie hatten die beiden etwas so Anrührendes und Verlorenes an sich, dass ich das nicht übers Herz brachte. Also bat ich sie in mein Zimmer und dort schilderten sie mir ihr Leid: sie hatten für ihre psychisch schwerstkranke Tochter aus größter Not heraus ein Betreuungsverfahren einleiten lassen und fürchteten nun, als Rabeneltern dazustehen und einem behördlichen Verfahren, dessen Gesetze sie nicht kannten, hilflos ausgeliefert zu sein. Nun gut, nach einem gut halbstündigen Gespräch waren die F.’s zwar sehr gut über den Ablauf eines Betreuungsverfahrens aufgeklärt und auch ersichtlich erleichtert, als sie gingen, leider traf das auf mich aber nicht zu. Ich schämte mich, nach dem Blumengießen meine Zeit einer weiteren für PEBB§Y irrelevanten Tätigkeit gewidmet zu haben...

Viel Zeit für ein schlechtes Gewissen hatte ich aber nicht, den schon nahte Herr X. Der hatte  wegen Arbeitslosigkeit seit 3 Monaten nicht die Miete bezahlt und in einem Anflug von hilfloser Wut hatte ihm sein Vermieter daraufhin verbotenerweise Wasser und Heizung abgedreht. Herr X wollte jetzt eine einstweilige Verfügung gegen seinen Vermieter wegen verbotener Eigenmacht und erschien deshalb mit dem zuständigen Rechtspfleger in meinem Zimmer. Und wieder ritt mich der Teufel: anstatt die unproblematische einstweilige Verfügung zu erlassen, rief ich in einem Anflug von Meditationswut im Beisein der Beteiligten bei dem Vermieter an. Als ich diesem die Sachlage erläuterte, schäumte der natürlich zunächst vor Wut wegen meiner Beteuerung, seine Handlungsweise sei zwar nachvollziehbar, aber leider rechtswidrig und ich müsste die einstweilige Verfügung erlassen, falls er auf diesem Standpunkt beharrte. Schließlich lenkte er aber irgendwann ein, wozu auch mein Hinweis beitrug, dass die Verfügung hier bislang noch nicht aufgenommen worden war und daher noch keine Kosten entstanden seien. Er versprach, die Versorgung unverzüglich wieder anzustellen, womit sich Herr X zufrieden gab und ohne Beantragung der einstweiligen Verfügung von dannen ging (und dann auch nicht mehr wieder kam, d.h. das Ganze offenbar klappte). Wieder eine halbe Stunde, die in keiner PEBB§Y-Abrechnung auftauchte....

Irgendwie ließ es mich wegen meiner vorangegangenen Verfehlungen dann auch kalt, als Herr Y bei mir wieder einmal auftauchte. Herr Y hatte, wie Herr X, seine Miete nicht gezahlt. Obwohl er dann im früheren Verhandlungstermin bei mir die Räumungsklage anerkennen musste, hatte ich mich ihm gegenüber nicht gut genug als Unmensch verkauft. Was Herr Y in seiner naiven Art zu der Annahme veranlasste, ich hätte ein offenes Ohr für seine Probleme. Dies führte dazu, dass er mich künftig über all seine Probleme mit dem Sozialamt, Umzug und seiner Ehefrau etc. in regelmäßigen Abständen (bevorzugt durch persönliche Vorsprache) auf dem Laufenden hielt. Auch dieses Mal dauerte sein Besuch wieder einmal längere Zeit und ich schwor mir, ihn das nächste Mal mit den Worten „Kennen Sie PEBB§Y?!“ hinauszujagen....

Na ja, morgen ist hoffentlich ein ganz anderer Tag und dann werde ich gnadenlos PEBB§Y einhalten (sofern dies die rechtssuchende Bevölkerung zulässt)....